Rechtsberatung

Rechtsberatung ist ein wichtiger Baustein für unseren ganzheitlichen Beratungs- und Prüfungsansatz. Aus berufsrechtlichen Gründen erbringen wir diese Leistungen gemeinsam mit erfahrenen Rechtsanwälten, die eng mit uns kooperieren.

Unsere Wirtschaftsprüfer und Steuerberater beraten Sie in Zusammenarbeit und Abstimmung mit unseren Rechtsanwälten, um so betriebswirtschaftlich und / oder steuerlich geprägte Konzepte stets auch im Einklang mit den zivilrechtlichen Vorschriften umzusetzen.

Wir begleiten Sie im Sinne einer gestaltenden Beratung bei juristischen Fragestellungen, deren Schwerpunkt vorwiegend (aber nicht ausschließlich) auf folgenden Gebieten liegt:

Handelsrecht und Gesellschaftsrecht, Umwandlungsrecht und Umwandlungssteuerrecht, Erbrecht und Erbschaftsteuerrecht sowie allgemeines Schuldrecht, Sachenrecht und Vertragsrecht.

Daneben decken wir auf Wunsch auch das Arbeitsrecht und Sozialrecht kompetent ab. Insolvenzrechtliche Fragestellungen werden ggf. in Zusammenarbeit mit insoweit spezialisierten Fachanwälten abgestimmt.

Für steuerstrafrechtliche Fragestellungen steht ein spezielles Beratungsteam zur Verfügung.