Öffentliche Unternehmen

Wir prüfen und beraten diverse öffentliche Unternehmen u.a. in der Ver- und Entsorgungsbranche, die zum Teil auch privatrechtlich organisiert sind  sowie weitere Betätigungen der öffentlichen Hand, vom Eigenbetrieb, Landesbetrieb über die Eigengesellschaft bis zur Aktiengesellschaft. Neben den allgemeinen Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und den Vorschriften des Haushaltsgrundsätzegesetzes (HGrG) sind hierbei die weiteren landesrechtlichen Vorschriften wie bspw. die jeweiligen Landeshaushaltsordnungen, die kommunalen Verfassungsgesetze sowie die Eigenbetriebsverordnungen von grundlegender Bedeutung.

Die Aufgabengebiete der kommunalen Unternehmen sind einem steten Wandel unterworfen. Die rapide wechselnden Anforderungen auf diesen Gebieten erfordern schnelle Reaktionszeiten seitens der Beteiligten und insbesondere die Kenntnis der Materie seitens der Prüfer und Berater.

Eine weitere Herausforderung ist die von Spezialregelungen geprägte Besteuerung vieler der kommunal geprägten Einrichtungen, insbesondere in der Ver- und Entsorgungsbranche. Aus diesem Grunde benötigen die öffentliche Hand und ihre Unternehmen eine branchenspezifische steuerrechtliche Beratung.

Unsere Spezialisten bringen ihr Fachwissen disziplinübergreifend ein und können auf diese Weise selbst hochkomplexe Fragestellungen umfassend aufbereiten, analysieren und bewerten. Durch unsere breite fachliche Aufstellung sind wir in der Lage, einen ganzheitlichen Ansatz zu verfolgen.